Der Moorschutz
Moore sind seit 1987 in der Schweizerischen Verfassung geschützt. Ihre Reste zu erhalten ist eine der vordringlichen Aufgaben unserer Gesellschaft. Deshalb gibt es einige Grundregeln, die beim Besuch einer Moorlandschaft oder eines Moores zu beachten sind.
-Halten Sie sich nach Möglichkeit an die offiziellen Wege. Auf ihnen gelangen Sie zu fast allen Punkten der Landschaft.
-Das Feuern ausserhalb der offiziellen Feuerstellen ist nicht gestattet.
-Verzichten Sie auf das Verbrennen ihrer Abfälle, damit niemand Schaden aus den dadurch entstehenden Giftstoffen nimmt.
-Wer etwas in die Moorlandschaft mitnimmt, kann dies auch wieder nach Hause nehmen. Lassen Sie bitte keinen Unrat liegen.
-Hochmoore sind sehr trittempfindlich und sollen daher nicht betreten werden. Benutzen Sie für das Erlebnis einer Sumpfwanderung den Moor-Tretpfad beim Schwendi Kaltbad.